Beitrag

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Bei|trag ['bai̮tra:k], der; -[e]s, Beiträge ['bai̮trɛ:gə]:
1. Anteil, mit dem sich jmd. an etwas beteiligt:
einen wichtigen, bedeutenden Beitrag zur Entwicklung eines Landes, zur Lösung eines Problems leisten, liefern.
Zus.: Diskussionsbeitrag, Verteidigungsbeitrag.
2. Betrag, der regelmäßig an eine Organisation zu zahlen ist:
die Beiträge für einen Verein, eine Partei kassieren.
Zus.: Gewerkschaftsbeitrag, Krankenkassenbeitrag, Mitgliedsbeitrag, Monatsbeitrag, Unkostenbeitrag.
3. schriftliche Arbeit, Aufsatz, Bericht für eine Zeitung, Zeitschrift o. Ä.:
das Buch enthält mehrere Beiträge bekannter Autoren.
Syn.: Abhandlung, Artikel, Schrift, Studie.

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Bei|trag 〈m. 1u
1. einzelne Gabe für etwas Umfassendes, Anteil zum Ganzen
2. Zahlung (als Mitglied; Jahres\Beitrag, Monats\Beitrag, Mitglieds\Beitrag)
3. Artikel, Aufsatz
4. eigenständiger Teil einer Sendung in Rundfunk od. Fernsehen
● einer Zeitung Beiträge einschicken, liefern; seinen \Beitrag leisten (zu) einen Anteil geben (zu); 〈fig.〉 zum Gelingen beitragen; einen \Beitrag (für eine Zeitschrift, ein Werk) schreibenbelehrender, literarischer, musikalischer \Beitrag ● wie in dem gerade gesendeten \Beitrag gesagt wurde, ...; Beiträge zu ... (als Titel eines wissenschaftl. Werkes) gesammelte Aufsätze, Abhandlungen zu ...; \Beitrag zu einem Programm, einer Sammlung, einem Thema, einer Zeitschrift, einer Festschrift

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Bei|trag , der; -[e]s, Beiträge:
1. [regelmäßig] zu zahlender Betrag an einen Verein, eine Organisation, Versicherung u. a.:
den vollen B. zahlen;
Beiträge kassieren.
2. Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jmd. bei der Gestaltung, Verwirklichung von etw. beteiligt:
einen B. für die Zukunft leisten.
3.
a) Aufsatz, Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift od. in einem Sammelband verschiedener Autoren:
regelmäßig [sprachwissenschaftliche] Beiträge in einer Zeitschrift veröffentlichen;
b) in sich abgeschlossener Teil, einzelne Darbietung des Rundfunk- od. Fernsehprogramms.

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Bei|trag, der; -[e]s, Beiträge: 1. [regelmäßig] zu zahlender Betrag an einen Verein, eine Organisation, Versicherung u. a.: den vollen B. zahlen, entrichten; Beiträge kassieren, einziehen; jmdn. zu einem finanziellen B. veranlassen; Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt zum überwiegenden Teil aus Beiträgen, die je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen werden (Fraenkel, Staat 316). 2. Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jmd. bei der Gestaltung, Verwirklichung von etw. beteiligt: was wohl der B. unserer Seite zur Lösung der Deutschlandfrage sein könnte (Dönhoff, Ära 153); einen B. für die Zukunft leisten; für diesen bedeutsamen B. zur modernen Wissenschaft wurde der Gelehrte mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. 3. a) Aufsatz, Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift od. in einem Sammelband verschiedener Autoren: regelmäßig [sprachwissenschaftliche] Beiträge in einer Zeitschrift veröffentlichen; Einige verfassten die Beiträge aus eigener Initiative (Leonhard, Revolution 253); b) in sich abgeschlossener Teil, einzelne Darbietung des Rundfunk- od. Fernsehprogramms: ein B. des Hessischen Rundfunks.

Universal-Lexikon. 2012.

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